Datenschutzordnung
Heimat- & Verschönerungsverein Heuslingen-Bottenberg e.V.
Präambel
Der Verein führt zur Erfüllung seine Zwecke Informationsverteiler und Listen:
Mitgliederliste
Arbeitsgruppenlisten
Helferlisten für Veranstaltungen
Bestelllisten für die Backtage
Datenerhebung und deren rechtliche Grundlage
Der Verein erhebt und verarbeitet folgende personenbezogene Daten:
Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer Verein und Funktion
der Vorstandsmitglieder,
der Vertreter,
der Ansprechpartner für besondere Aufgaben,
der Mitgliedern von eingesetzten Arbeitsgruppen
der angeschlossenen Vereine,
um diesem Personenkreis über die Termine und Beschlüsse zu informieren und zu den Sitzungen und Arbeitseinsätzen einzuladen zu können.
Die Daten werden im Rahmen unserer Zwecke auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO, sowie auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO und ErwG (47) DS-GVO) erhoben und verarbeitet.
Wir verarbeiten (erheben, speichern und löschen) die personenbezogenen Daten gemäß dieser Datenschutzordnung.
Datenlöschung
Ihre Daten werden gelöscht, wenn die Funktion z. B. durch Neuwahl beendet wurde, die besonderen Aufgaben abgeschlossen wurden oder einer Arbeitsgruppe beendet wurde oder der freiwilligen Datenspeicherung widersprochen wurde. Die gespeicherten Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, soweit nicht die weitere Verarbeitung für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder eine satzungsgemäße Kontaktaufnahme erforderlich ist.
Datenauskunft
Sie können von uns Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen und haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Recht auf Löschung, soweit dem keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Soweit die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung beruht (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO), haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Gesetzliche Erlaubnistatbestände bleiben von einem Widerruf der Einwilligung unberührt.
Verantwortliche
Verantwortlicher Ansprechpartner für den Verein ist der 1. Vorsitzende.
Diese Funktion übt derzeit aus:
Werner Schreiber
In der Zeitenbach 30, 57258 Freudenberg-Oberheuslingen
Mobil: 0171-4123320
Email: 1.vors@heimatverein-heuslingen-bottenberg.de
Im Verhinderungsfall wird er vom 2. Vorsitzenden vertreten:
Karl- Friedrich Loos
Bottenberger Straße 46, 57258 Bottenberg
Mobil: 0157-86397967
Email: kfloos@heimatverein-heuslingen-bottenberg.de
Beschwerderecht
Sie haben ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, etwa bei der für uns zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon Tel.: 0211/38424-0, E-Mail-Adresse: poststelle@ldi.nrw.de .
Widerspruchsrecht
Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsrecht kann aus Gründen bestehen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen eine Verarbeitung zu sonstigen Zwecken, die aufgrund einer Interessenabwägung erfolgt.
Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht
Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Verantwortlichen übermitteln.
Anhang - Auszug aus der DSGVO
Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Erwägungsgrund 47
Überwiegende berechtigte Interessen*
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung kann durch die berechtigten Interessen eines Verantwortlichen, auch eines Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten offengelegt werden dürfen, oder eines Dritten begründet sein, sofern die Interessen oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen. Dabei sind die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Personen, die auf ihrer Beziehung zu dem Verantwortlichen beruhen, zu berücksichtigen.
Ein berechtigtes Interesse könnte beispielsweise vorliegen, wenn eine maßgebliche und angemessene Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen besteht, z. B. wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist oder in seinen Diensten steht. Auf jeden Fall wäre das Bestehen eines berechtigten Interesses besonders sorgfältig abzuwägen, wobei auch zu prüfen ist, ob eine betroffene Person zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten und angesichts der Umstände, unter denen sie erfolgt, vernünftigerweise absehen kann, dass möglicherweise eine Verarbeitung für diesen Zweck erfolgen wird.
Insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten in Situationen verarbeitet werden, in denen eine betroffene Person vernünftigerweise nicht mit einer weiteren Verarbeitung rechnen muss, könnten die Interessen und Grundrechte der betroffenen Person das Interesse des Verantwortlichen überwiegen. Da es dem Gesetzgeber obliegt, per Rechtsvorschrift die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörden zu schaffen, sollte diese Rechtsgrundlage nicht für Verarbeitungen durch Behörden gelten, die diese in Erfüllung ihrer Aufgaben vornehmen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im für die Verhinderung von Betrug unbedingt erforderlichen Umfang stellt ebenfalls ein berechtigtes Interesse des jeweiligen Verantwortlichen dar. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden.